Ich sende einen Brief an die Jüdische Gemeinde Chabad Berlin mit einem Hinweis auf die Rechtslage bezüglich postalischem Verkehr mit Religionsgemeinschaft. Um 6:20 Uhr habe ich den Brief abgegeben und um 12:15 Uhr zurück erhalten.
Mir wurde der Hinweis gegeben, ich solle den Brief öffnen und zur Kontrolle an GStA senden. Diese Vorgabe lehnte ich ab. (Anlage 12_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Brief wurde mir mit dem Hinweis zurückgegeben, ich solle ihn offen zur Kontrolle an die Generalstaatsanwaltschaft senden. Ich habe das abgelehnt. Post an eine Religionsgemeinde unterliegt nach meiner Auffassung nicht der inhaltlichen Vorlage bei der Anklagebehörde; die Kontrolle hätte allenfalls der Anstalt zugestanden.