Jüdische Gemeinde Zur Prüfung 13.01.2025

Ich reiche eine Beschwerde wegen gerichtlicher Untätigkeit gemäß §198 GVG ein, da die oben genannten Anträge und Stellungnahmen (am 09.09.2024;11.11.2024; 15.11.2024;26.11.2024; 10.12.2024) nicht beantwortet worden sind. (Anlage 28_F3 / Postnachweis).

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Postalische Zustellung erfolgt am 14.01.2025. Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten (Anlage 28/ F3 Zustellung)