Am 22.07.2024 verkündete das Landgericht Berlin I - 22. große Strafkammer / Schwurgericht - das UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. gegen Dmitry Bagrash im Verfahren (522 Ks) 176 Js 4/22 (5/23). Der Tenor lautete auf eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, wegen Computerbetruges, wegen Entziehens elektrischer Energie und wegen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten.
Das UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. bildet den Ausgangspunkt des Falles 1. Es ist zugleich die Grundlage des späteren Revisionsverfahrens, der Anhörungsrügen, der beiden Verfassungsbeschwerden und der späteren EGMR-Dokumentation.
Besonders festzuhalten ist, dass im ursprünglichen Urteilstenor zwar die Tatbezeichnungen und die Gesamtstrafe genannt wurden, eine Liste der angewendeten Vorschriften des Strafgesetzbuches aber erst später durch Berichtigungsbeschluss nachgetragen wurde. Gerade dieser Umstand ist für die Chronologie zentral, weil der Bundesgerichtshof und die nachfolgenden Instanzen den Fall bereits behandelt hatten, bevor die angewendeten Strafnormen nachträglich ausdrücklich ergänzt wurden.
Dokumente/Anlagen: URTEIL_LG_Berlin_22.07.2024.pdf / URTEIL_LG_Berlin_22.07.2024.docx; in den Verfassungsbeschwerden als Anlage 10A bezeichnet