Nach dem Anlagenverzeichnis der Verfassungsbeschwerden wird das UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. des Landgerichts Berlin vom 22.07.2024 mit dem Datum 24.07.2024 als angenommen bzw. zugestellt geführt. Es wurde damit zum zentralen Bezugspunkt der weiteren Rechtsmittelkette.
Für die spätere verfassungsrechtliche Betrachtung ist nicht nur der Inhalt des Urteils, sondern auch seine Verwendung als Grundlage des Revisionsverfahrens bedeutsam.
Dokumente/Anlagen: Anlage 10A in den Verfassungsbeschwerden
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