Der Beschluss der Vorsitzenden des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025 hält fest, dass das UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. nach Zustellung am 28.10.2024 revisionsrechtlich weiterbearbeitet wurde und der verbliebene Pflichtverteidiger die Revision am 28.11.2024 begründete.
Dieses Datum markiert im revisionsrechtlichen Ablauf den Beginn der Phase, in der der Kontakt zum Verteidiger, die Akteneinsicht und die Möglichkeit eigener Ergänzungen entscheidend wurden.
Dokumente/Anlagen: Beschluss_Vorsitzende_07.05.2025.pdf