Am 28.11.2024 reichte der verbliebene Pflichtverteidiger RA Römer die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. ein. Diese Revisionsbegründung wird im Anlagenverzeichnis als standardisierte und sehr knappe Pflichtverteidigerbegründung beschrieben.
Nach meiner Darstellung wurden wesentliche eigene Argumente und Einwendungen nicht aufgenommen. Dieser Vorgang bildet die Grundlage für die späteren eigenen Revisionsbegründungsergänzungen und für die Rügen einer faktischen Verteidigungslosigkeit.
Dokumente/Anlagen: Revisionsbegründungsschrift_28.11.2024.pdf; Anlage 10B
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