Am 06.12.2024 erhielt ich nach meiner Darstellung erstmals die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. des Pflichtverteidigers. Erst dadurch wurde sichtbar, dass wesentliche eigene Argumente, Rügen und Beweisaspekte nicht oder nicht ausreichend aufgenommen worden waren.
Dieser Zeitpunkt ist für Fall 1 wichtig, weil ab hier die eigenständige Ergänzung der Revision notwendig wurde. Zugleich war die Verteidigerkommunikation aus meiner Sicht bereits praktisch zusammengebrochen.
Dokumente/Anlagen: Kontext aus Chronologie Fall 2 und Anlagenverzeichnissen der Verfassungsbeschwerden
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