Am 10.12.2024 stellte ich einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Fristverlängerung bzw. zur Möglichkeit der Ergänzung der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. und beantragte Akteneinsicht. Hintergrund war, dass der Kontakt mit dem Verteidiger seit Monaten nicht funktionierte und ich meine Revision nur mit Aktenzugang sachgerecht ergänzen konnte.
Dieser Antrag ist ein frühes Schlüsseldokument der später gerügten strukturellen Rechtsschutzverweigerung.