Am 11.12.2024 ergänzte ich den Antrag vom 10.12.2024 gegenüber dem Landgericht Berlin. Diese Ergänzung diente der Klarstellung und Fortführung meines Begehrens auf Akteneinsicht und wirksame Möglichkeit zur Ergänzung der Revision.
Die Ergänzung zeigt, dass die Einwendungen nicht vereinzelt, sondern fortlaufend und rechtzeitig vorgebracht wurden.