Am 16.12.2024 kündigte ich das Mandat gegenüber RA Römer und widerrief die Vollmacht. Grund war der aus meiner Sicht gravierende Vertrauensbruch im Zusammenhang mit der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. und dem fehlenden Kontakt.
Der Widerruf wurde später vom Bundesgerichtshof im Beschluss der Vorsitzenden vom 07.05.2025 behandelt, aber aus meiner Sicht nicht angemessen gewürdigt.