Fall 2 Zur Prüfung 10.12.2024

Antrag auf Fristverlängerung und Akteneinsicht

Am 10.12.2024 stellte ich einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Fristverlängerung für die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung und beantragte Akteneinsicht, da der Kontakt mit meinem Verteidiger seit Monaten unmöglich war. (Anlage 1_F2)

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten

Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025 (148 Tagen später)

Amtsgericht Tiergarten in der JVA Moabit. Es erschien Bagrash, Dmitry, Buch-Nummer 2796/22/6. Berlin, den 10.12.2024.

Ich möchte bezüglich meiner Revision folgendes ergänzen: Mein Rechtsanwalt Römer hat die Revisionsbegründung seit September nicht in der Lage war, mit mir Rücksprache zu halten, um sie zu begründen. Ich konnte ihn weder erreichen noch war er (mehr) für mich zu erreichen.

Außerdem beantrage ich die Akteneinsicht, da meines Erachtens die Beweiswürdigung widersprüchlich und fehlerhaft und daher meine Revision nicht ordnungsgemäß vollzogen worden ist. Das Urteil beinhaltet widersprüchliche und unzureichende tatsächliche Feststellungen, die zu begründen bzw. zwischen Urteilsgründen und Aktenlage bestehende Widersprüche gemäß § 337 StPO zu erklären sind.

Vorsorglich beantrage ich außerdem eine Fristverlängerung. Ich hatte zuvor zwei mir beigeordnete Rechtsanwälte, welche entpflichtet wurden. Nun ist es mir nicht mehr möglich, durch einen weiteren Rechtsanwalt die entsprechenden Informationen zu erhalten.

gelesen, genehmigt, unterschrieben. An das Landgericht Berlin, AZ: (522 Ks) 176 Js 4/22 (5/23). Rechtspflegerin.

Herkunft des Dokuments

Anlage 1_F2 (Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 10.12.2024): Anlage 1_F2(1).pdf / Anlage 1_F2.pdf

Hinweis: Der zugrundeliegende Scan weist eine stark eingeschränkte OCR-Qualität auf (Wortreihenfolge teils durcheinandergewürfelt); die obige Wiedergabe wurde anhand des erkennbaren Inhalts rekonstruiert.

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