Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 10.12.24. (Anlage 2_F2)
Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten
An das Landgericht Berlin I, Turmstr. 91, 10559 Berlin. Von Bagrash, Dmitry, JVA Moabit (Buch-Nr. 2796/22/6), Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin. Betr.: AZ (522 Ks) 176 Js 4/22 (5/23). Berlin, den 11.12.24.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 10.12.24 ergänzen.
28.11.24 war der letzte Tag der Revisionsbegründungsfrist. Das hat mein Verteidiger RA Römer rechtzeitig gemacht. Ich habe aber die Abschrift der eingereichten Begründungsschrift lediglich erst am 06.12.24 erhalten. Ich will und muss meine Ergänzung gemäß § 345 StPO zur Revisionsbegründung stellen.
Ich bin mit der eingereichten Begründungsschrift einverstanden, muss aber ergänzen, da ein entscheidender, nicht erklärlicher Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen gemäß § 337 StPO besteht. Der Tatrichter hat seiner Pflicht zur erschöpfenden Würdigung der Beweise nicht genügt. Auch die Beweiswürdigung ist fehlerhaft, da Erfahrungssätze nicht beachtet worden sind.
Das Urteil beinhaltet widersprüchliche und unzureichende tatsächliche Feststellungen. Deswegen werde ich in meiner Ergänzung auch meinen Freispruch beantragen und begründen; vorsorglich, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuweisen.
Hiermit informiere ich das Gericht, dass ich seit Anfang September 2024 bis dato keinen Kontakt mit meinem Verteidiger RA Römer mehr habe – weder schriftlich noch mündlich. Vielmehr hat der Vorsitzende Richter am Landgericht, Herr Groß, am 12.09.24 beschlossen, meine bisherigen Verteidiger RA Mumm und RA Jochmann zu entpflichten. Deswegen konnte ich den Inhalt der Begründungsschrift früher nicht ergänzen.
Da ich in der Lage bin, innerhalb von max. einem Monat eine ausführliche Ergänzung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen, beantrage ich hiermit die Erlaubnis (Fristverlängerung). Dies ermöglicht mir, meine Rechte für die Revision zu realisieren.
Ferner beantrage ich, mir Akteneinsicht zu gewährleisten. Das wird mir ermöglichen, dem Revisionsgericht genau zu zeigen, wo o.g. Gesetzesverletzungen liegen. Ansonsten kann ich lediglich Namen von Zeugen oder Sachverständigen nennen, was die Arbeit des Revisionsgerichts wesentlich erschwert, da das Revisionsgericht den Akteninhalt bei der Prüfung der Sachrüge berücksichtigen darf (nicht muss).
Hochachtungsvoll, Dmitry Bagrash.
Anlage 2_F2 (Ergänzung zum Antrag vom 10.12.2024): Anlage 2_F2(1).pdf / Anlage 2_F2.pdf