Am 14.01.2025 erhielt ich ein formloses Schreiben des Vorsitzenden Richters am Landgericht (VRiLG) Groß vom 09.01.2025. Darin teilte er mit, er habe meinen Verteidiger um eine Stellungnahme gebeten
Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2025 ergibt sich jedoch, dass mein damaliger Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Römer, seine Stellungnahme bereits am 07.01.2025 abgegeben hatte. Diese Stellungnahme wurde mir nie übermittelt. Das bedeutet, dass VRiLG GroßVorsitzender Richter am Landgericht Berlin I in der Strafsache 522 Ks 5/23. Dmitry Bagrash wirft ihm öffentlich vor, das Urteil gefälscht zu haben. diese Stellungnahme zum Zeitpunkt seines Schreibens vom 09.01.2025 bereits vorliegen hatte. (Anlage 8_F2)
Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025
Landgericht Berlin I, Landgericht für Strafsachen, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Az.: 522 Ks 5/23, 176 Js 4/22. An Herrn Dmitry Bagrash, JVA Moabit, Gef.-Buch-Nr. 2796/22-6. Eingang 14.01.25. Datum: 09.01.2025.
In dem Strafverfahren gegen Dmitry Bagrash wegen versuchten Mordes u.a. Sehr geehrter Herr Bagrash, auf Ihre Sachstandsanfrage betreffend Ihr Ersuchen um Entpflichtung Ihres Verteidigers darf ich Ihnen mitteilen, dass ich unverzüglich Herrn Rechtsanwalt Römer dazu um Stellungnahme gebeten hatte, deren Eingang ich in den nächsten Tagen entgegensehe.
Mit freundlichen Grüßen, Groß, Vorsitzender Richter am Landgericht. Für die Richtigkeit der Abschrift: Berlin, 09.01.2025, Schlägel, JOSekr’in, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig.
Anlage 8_F2 (Schreiben des Landgerichts vom 09.01.2025): Anlage 8_F2.pdf
Anmerkung: Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass die Stellungnahme von RA Römer laut einem BGH-Beschluss vom 14.01.2025 bereits am 07.01.2025 abgegeben worden war – also vor diesem Schreiben vom 09.01.2025 – ihm selbst jedoch nie übermittelt wurde.