Fall 2 Zur Prüfung 17.02.25

Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht eingereicht

Am 17.02.2025 erhob ich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen systematischer Grundrechtsverletzungen durch das Landgericht Berlin und die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. (Anlage 18_F2)

Dmitry Bagrash, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin — An das Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Berlin, den 17.02.2025.

Betreff: Verfassungsbeschwerde wegen systematischer Grundrechtsverletzungen (Az.: 522 Ks 5/23; 176 Js 4/22) – Landgericht Berlin.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Verfassungsbeschwerde wegen der fortgesetzten Verletzung meiner Grundrechte durch das Landgericht Berlin sowie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, insbesondere durch VRiLG Groß und OStA Wachs.

I. Sachverhalt

1. Rechtswidrige Behinderung des Revisionsverfahrens: Meine Revisionsbegründungsergänzung wurde am 20. Januar 2025 eingereicht, jedoch wurde mir bis heute keine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO erteilt. In einem formlosen Schreiben vom 12.12.2024 behauptete VRiLG Groß fälschlicherweise, die Frist sei bereits abgelaufen.

2. Verzögerung und Missachtung des rechtlichen Gehörs: Ich habe bereits am 17.12.2024 einen Antrag auf Entpflichtung meines Verteidigers gestellt, der bis heute nicht bearbeitet wurde – ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG.

3. Unrechtmäßige Isolation: Der Zugang zur jüdischen Gemeinde wurde mir 116 Tage lang verweigert, obwohl diese gemäß § 148 StPO und Art. 4 GG den gleichen Schutz wie ein Verteidiger genießt. Die Telefonfreischaltung erfolgte erst am 28. November 2024.

4. Politische Verfolgung: Mein Fall wurde politisch instrumentalisiert, um meine oppositionelle Tätigkeit und öffentliche Kritik an russischer Einflussnahme in Deutschland zu unterdrücken.

II. Verweigerung der Protokollierung durch die JVA Moabit

Am 13.02.2025 um 09:25 Uhr hat die Urkundsbeamtin der JVA Moabit, Frau Oesterreich, meine Verfassungsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgelehnt, unter Hinweis auf ihre Vorgesetzten. Aufgrund dieser Ablehnung sehe ich mich gezwungen, meine Verfassungsbeschwerde postalisch einzureichen. Falls die postalische Einreichung als unzulässig betrachtet wird, beantrage ich eine einstweilige Anordnung, um die Urkundsbeamtin zu verpflichten, meine Verfassungsbeschwerde zur Niederschrift anzunehmen.

III. Anträge

1. Feststellung der Grundrechtsverletzung gemäß Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 GG. 2. Anordnung an das Landgericht Berlin, meine Revisionsbegründungsergänzung unverzüglich weiterzuleiten. 3. Verpflichtung zur unverzüglichen Entscheidung über meinen Entpflichtungsantrag. 4. Überprüfung der Isolationsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht. 5. Verpflichtung der Behörden zur Einhaltung von Art. 6 EMRK. 6. Untersuchung des politisch motivierten Justizmissbrauchs. 7. Einstweilige Anordnung zur vollständigen Protokollierung meiner Verfassungsbeschwerde.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash

Herkunft des Dokuments

Anlage 18_F2 (Verfassungsbeschwerde vom 17.02.2025): Anlage _18_F2.pdf / Anlage_18_F2.pdf.pdf

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