Fall 2 Zur Prüfung 28.02.25

Einreichung der Revisionsbegründung Ergänzung Teil 2

Am 28.02.2025 konnte ich schließlich den zweiten Teil meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung zum Protokoll der Geschäftsstelle einlegen.

(Anlage siehe Fall 1 RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. Ergänzung Teil 2 (UKB)_20.01.2025).

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten

Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort der Revisionsbegründungsergänzung Teil 2.

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