Abgabe der fünften bis siebten Ergänzung sowie der Corona-Soforthilfe-Ergänzung der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. durch das Amtsgericht Tiergarten
Am 14.05.2025 gab ich bei der Urkundsbeamtenstelle des Amtsgerichts Tiergarten die fünfte bis siebte Ergänzung meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. sowie eine Ergänzung zum Coronahilfe.
Ich habe auch hier keine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO erhalten.
Siehe Punkt 48: Bereits ab dem 09.04.2025 lagen Teilen 3 bis 7 sowie Corona meiner Revisionsbegründungsergänzungen – mit Originalunterschrift – beim BGH vor, einschließlich klarer Hinweise auf eine Annahmeblockade durch die UKB.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist auf Punkt 48 der Chronologie als Fundort der betreffenden Revisionsbegründungsergänzungen.