Fall 2 Zur Prüfung 24.06.2025

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 93 Abs

2 Satz 2 BVerfGG

Am 24.06.2025 stelle ich beim Bundesverfassungsgericht hilfsweise einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG. Dieser Antrag erfolgt im Rahmen meiner Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluss des Vorsitzenden des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025. Hintergrund des Antrags ist die dokumentierte postalische Zustellproblematik, insbesondere die Nichtzustellung meiner ursprünglich fristgerecht am 16.06.2025 versandten Beschwerden durch DHL.

(Anlage 52_F2) Zustellung an Bundesverfassungsgericht am 26.06.2025

(Sendungsnummer: RR 9203 6288 7DE)

Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren — An das Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Berlin, den 24.06.2025.

Betreff: Hilfsweiser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Vorsitzenden des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025 (Eingang 21.05.2025 – Aktenzeichen: 5 StR 72/25).

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich hilfsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 93 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG. Meine Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen: AR 1067/25) gegen den Beschluss des Vorsitzenden des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025 habe ich fristgerecht am 16. Juni 2025 per Einschreiben an das Bundesverfassungsgericht versandt.

Laut Mitteilung von DHL vom 17.06.2025 konnten meine Sendungen überraschend nicht zugestellt werden und befinden sich aktuell auf dem Rückweg zu mir. Die DHL-Vermerke lauten jeweils: „Leider war eine Zustellung der Sendung nicht möglich“. Die entsprechenden DHL-Sendungsnummern sind: 00340434391788509015 und 00340434391788509022.

Um die Frist dennoch sicher zu wahren, habe ich zwischen dem 20.06.2025 und dem 22.06.2025 beide Verfassungsbeschwerden einschließlich sämtlicher Anlagen (Aktenzeichen AR 1067/25) per Fax an die Nummer 0721/9101-382 gesendet. Die Sendungsberichte dieser Faxsendungen befinden sich in den beigefügten Anlagen und dokumentieren eindeutig die fristgerechte Einreichung.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten und eines versehentlichen Fehlers habe ich jedoch zweimal dieselbe Verfassungsbeschwerde per Fax übermittelt, statt zwei unterschiedliche Beschwerden einzureichen. Dieser Fehler wurde mir heute telefonisch von Frau Weber vom Bundesverfassungsgericht mitgeteilt. Unmittelbar nachdem mir dieser Fehler bekannt wurde, habe ich am heutigen Tag, dem 24.06.2025, um 12:35 Uhr die korrekte zweite Verfassungsbeschwerde per Fax nachgesendet.

Für die ursprüngliche postalische Zustellung, die nicht erfolgreich war, trage ich keine Verantwortung. Dennoch werde ich sämtliche Dokumente sicherheitshalber erneut postalisch an das Bundesverfassungsgericht senden, obwohl diese bereits erfolgreich per Fax übermittelt wurden. Ich bitte daher höflich um Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie um Bestätigung des Eingangs dieses Antrags und sämtlicher Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen, Dimitri Bagrash

Herkunft des Dokuments

Anlage 52_F2 (Antrag auf Wiedereinsetzung vom 24.06.2025): Anlage_52_F2.pdf; Versandnachweis: Anlage_52_F2_RR 9203 6288 7DE_26.05.2025.pdf; Scan: Anlage_52_F2scan.pdf

Der parallele Antrag auf elektronische Zustellung vom selben Tag ist unter F2-092 dokumentiert.

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