Am 20.06.2025 reichte ich eine formelle Beschwerde per E-Mail an die Senatsverwaltung für Justiz Berlin ein (pressestelle@senjustv.berlin.de und post@senjustv.berlin.de). Darin dokumentierte ich die rechtswidrige Verweigerung der Protokollierung meiner Anhörungsrüge, die Blockade meines Rechtsschutzes sowie die gezielte Vorenthaltung von Schreibmitteln und Hygieneartikeln in der JVA Heidering.
Ich verwies auf Verstöße gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 3 EMRK und sprach von einer Zermürbungsstrategie mit Foltercharakter. Ich forderte eine sofortige Prüfung und kündigte internationale Schritte an, sollte keine Reaktion erfolgen. (Anlage 48_F2)
Anlage 48_F2 (E-Mail-Beschwerde vom 20.06.2025): Anlage 48_F2.pdf / Anlage_48_F2.pdf
Hinweis: Beide im Drive-Ordner hinterlegten Dateien sind Screenshot-Exporte (Gmail) mit stark eingeschränkter OCR-Qualität; der vollständige Brieftext liegt aktuell nicht als durchsuchbarer Text vor. Die obige Zusammenfassung stammt aus der Diktion des Beschwerdeführers. Diese Beschwerde wird u.a. in der eidesstattlichen Erklärung vom 13.08.2025 (F2-107, Anlage 67_F2) als unbeantwortetes Schreiben angeführt.