Am 30.07.2026 wurde an die 95. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin I per Fax die Sachstandsanfrage mit Beschleunigungsantrag und vorsorglicher Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG übersandt. Beigefügt waren das Open Statement sowie zur erleichterten Aktenzuordnung erneut der Fax-Sendebericht und der ursprüngliche Antrag nach §§ 109 ff. StVollzG.
Faxnachweis: Der Sendebericht dokumentiert die Übermittlung am 30.07.2026 um 17:15 Uhr an 030 9014-5926, insgesamt 12 Seiten, Übertragung „OK", Fax-ID 17135823.
Parlamentarische Unterrichtung: Parallel wurde eine ergänzende Eingabe per E-Mail an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin übermittelt, mit den Anlagen 154_F2 und 155_F2, dem neuen Fax-Sendebericht sowie den Schreiben Anlage 147_F2 und Anlage 153_F2.
Die Eingabe dokumentiert, dass nach vollständigem Austausch der Stellungnahmen weiterhin keine Hauptsacheentscheidung vorliegt, während der angegriffene Vollzugsplan fortwirkt. Mit der Verzögerungsrüge werden die Rechte nach §§ 198 ff. GVG gewahrt und eine zeitnahe Sachstandsmitteilung beziehungsweise Entscheidung verlangt.
Anlage 154_F2: Google Drive
Anlage 155_F2 – Open Statement: Google Drive
Anlage 154-155_F2 – Faxprotokoll: Google Drive