Parallel zur Gegenerklärung veröffentlichte ich ein Open Statement zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft. Darin machte ich öffentlich, dass ich kein Geständnis ablegen werde, um eine vorzeitige Entlassung zu erreichen. Ich kündigte an, meine Rehabilitation ausschließlich mit legalen Mitteln weiterzuverfolgen und die amtlichen Dokumente sowie die Namen der jeweils verantwortlichen Amtsträger im Zusammenhang mit ihren eigenen Entscheidungen zu veröffentlichen.
Das Open Statement benennt außerdem den zentralen Widerspruch: Die Generalstaatsanwaltschaft erklärt selbst, ein Schuldbekenntnis sei nicht zwingend, verwendet die fehlende „Tataufarbeitung" und mein Festhalten an der Unschuld aber dennoch als Argument gegen meine Freilassung.
Das Open Statement ist der öffentliche Teil meiner rechtlichen Gegenerklärung. Es dokumentiert, dass gesetzlich zulässige Rechtsmittel, Meinungsäußerungen und die transparente Veröffentlichung amtlicher Entscheidungen nicht in eine angebliche Gefährlichkeit umgedeutet werden dürfen.
Anlage 151_F2: Google Drive