Fall 3 Zur Prüfung 13.01.2025

Ich reiche eine Beschwerde wegen gerichtlicher Untätigkeit gemäß §198 GVG…

Ich reiche eine Beschwerde wegen gerichtlicher Untätigkeit gemäß §198 GVG ein, da die oben genannten Anträge und Stellungnahmen (am 09.09.2024;11.11.2024; 15.11.2024;26.11.2024; 10.12.2024) nicht beantwortet worden sind. (Anlage 28_F3 / Postnachweis).

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Postalische Zustellung erfolgt am 14.01.2025. Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten (Anlage 28/ F3 Zustellung)

Dokumente / Anlagen

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