Kennzeichnung „Suspended“, Nichtzulassung zur Arbeit und Übermittlung der Beschwerden
Am 06.08.2026 um 08:23 Uhr wurde die am Vortag vorbereitete Presse-E-Mail an die Pressestelle der Berliner Justizverwaltung und in Blindkopie an 50 Medien- und Menschenrechtskontakte versandt; beigefügt waren Anlage 10_F5, Anlage 11_F5 und die Chronologie Fall 5. Gegen 09:00 Uhr wurden nach meiner Darstellung zwei Faxpakete an die JVA Heidering und die Staatsanwaltschaft Potsdam übermittelt. Bis zum Abend erfolgte keine inhaltliche Reaktion.
Seit dem Abend des 05.08.2026 befand sich an der Tür meines Haftraums die Kennzeichnung „Suspended“. Am 06.08.2026 wurde ich nicht zur Arbeit ausgeführt. Auf Nachfrage erklärte Frau Mahlow, sie wisse nichts Näheres; die Entscheidung werde „oben“ getroffen. Eine schriftliche Entscheidung, eine Begründung, eine Rechtsgrundlage, eine Dauer oder eine Rechtsbehelfsbelehrung wurden mir nicht ausgehändigt.
Die rechtliche Bedeutung der Kennzeichnung bleibt damit offen: Ohne schriftliche Klärung lässt sie sich weder sicher als endgültige Entlassung vom Arbeitsplatz noch lediglich als vorläufige Freistellung einordnen.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Ich habe den Konflikt nicht verursacht, sondern durch Deeskalation, sofortige Meldung und den Verzicht auf körperliche Gegenwehr eine Auseinandersetzung verhindert. Durch die Nichtzulassung zur Arbeit verliere ich mein einziges verfügbares Einkommen. Zu klären sind die unverzügliche Zuweisung eines sicheren Arbeitsplatzes, die Fortführung der Vergütungsstufe 5, die Einstufung sämtlicher Fehlzeiten als unverschuldet sowie ein finanzieller Ausgleich für jeden ausgefallenen Arbeitstag.
Herkunft des Dokuments
Anlage 10_F5: Google Drive · Dokumentseite Anlage 10_F5 → · Anlage 11_F5: Google Drive · Dokumentseite Anlage 11_F5 →
Fax-Sendeberichte und die schriftliche Entscheidung der JVA stehen noch aus.
Hinweis: Diese Seite gibt die Darstellung und rechtliche Einordnung von Dmitry Bagrash wieder. Sie unterscheidet zwischen dokumentierten Vorgängen und noch zu überprüfenden Angaben des Betroffenen und ersetzt keine gerichtliche Feststellung.