Strafanzeige gegen ihren eigenen Ankläger: Generalstaatsanwaltschaft Berlin gibt sie an die eigene Unterbehörde – Bagrash wendet sich an den Bundestag
Am 2. September 2026 hat Dmitry Bagrash bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige nach § 339 StGB gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Groß und Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs erstattet. Wachs hatte die Anklage gegen Bagrash als Beamter eben dieser Generalstaatsanwaltschaft vertreten. Bagrash bat deshalb schon auf Seite 1 um Abgabe an eine Staatsanwaltschaft außerhalb Berlins. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Anzeige stattdessen an die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft Berlin gegeben – ohne Aktenzeichen, ohne ein Wort zur Bitte um Abgabe, und erst am Tag einer Sachstandsanfrage, nach 27 Tagen Schweigen. Seit gestern liegt der Vorgang dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor.
Die Chronologie
- 02.09.2026, 17:00 Uhr: Strafanzeige per Fax an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, 15 Seiten, Übertragung OK.
- bis 28.09.2026: keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen, keine Mitteilung.
- 29.09.2026, 01:25 Uhr: schriftliche Sachstandsanfrage von Bagrash.
- 29.09.2026: Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft, Gz. 163 AR 392/26, Betreff „Eingaben vom 2. und 29. September 2026“: Die Anzeige sei „zuständigkeitshalber“ der Staatsanwaltschaft Berlin zugeleitet worden; ein Aktenzeichen sei dort „noch nicht bekannt“. Zugang beim Empfänger am 07.10.2026 – 35 Tage nach der Anzeige.
- 12.10.2026: vier Folgeschreiben an Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft Berlin, Senatsverwaltung für Justiz und den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses, alle per Fax zugestellt.
- 12.10.2026, 21:53 Uhr: Ergänzung der Bundestagspetition E-208090, mit der Strafanzeige als Anhang.
Die Struktur
Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Recht der Aufsicht und Leitung über die Beamten der Staatsanwaltschaft Berlin (§ 147 Nr. 3 GVG); diese müssen ihren Weisungen folgen (§ 146 GVG). Stellt die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren ein, geht jede Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO wieder an die Generalstaatsanwaltschaft – an die Behörde, für die Wachs angeklagt hat. Der anschließende Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden (§ 172 Abs. 3 StPO). Bagrash ist inhaftiert und hat keinen.
Ein Jahr zuvor: dieselbe Formel
Am 23.09.2025 leitete das Landgericht Berlin eine Sachstandsanfrage Bagrashs an die Generalstaatsanwaltschaft weiter, statt seine Beschwerde dem Kammergericht vorzulegen – ein Aktenzeichen liege dort nicht vor. Am 29.09.2026 schreibt die Generalstaatsanwaltschaft: „Ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin ist hier noch nicht bekannt.“
Was Bagrash verlangt
- eine begründete Entscheidung über seine Bitte, die Anzeige außerhalb Berlins prüfen zu lassen;
- die Mitteilung von Aktenzeichen und bearbeitender Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin;
- die Auskunft, wie ausgeschlossen wird, dass Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzte von Oberstaatsanwalt Wachs über die Anzeige gegen ihn entscheiden;
- die Prüfung durch den Bundestag, ob StPO und GVG eine Regel für Anzeigen gegen Angehörige der prüfenden Behörde brauchen.
Fragen, die Redaktionen den Behörden stellen können
- Unter welchem Aktenzeichen führt die Staatsanwaltschaft Berlin die Anzeige vom 02.09.2026?
- Wer hat über die Bitte um Abgabe außerhalb Berlins entschieden, und mit welcher Begründung?
- Warum datiert die Mitteilung über die Weiterleitung vom Tag der Sachstandsanfrage, 27 Tage nach Eingang?
- Wie viele Strafanzeigen gegen Berliner Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung wurden seit 2020 außerhalb Berlins bearbeitet?
Die Vorwürfe der Strafanzeige sind Bagrashs Darstellung; über sie ist nicht entschieden, für die Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Abfolge der Weiterleitungen ist durch die verlinkten Dokumente belegt. Das Schreiben vom 29.09.2026 liegt als Abschrift nach Diktat vor; in der JVA Heidering ist derzeit kein Scan möglich.
Dokumente
Gesamtdarstellung: Strafanzeige Groß/Wachs, die Kette in elf Stationen
Anlage 225_F2 – Strafanzeige vom 02.09.2026 · Original (Drive)
Anlage 224_F2 – Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft vom 29.09.2026 (Abschrift)
Anlage 234_F2 – Sachstandsanfrage vom 29.09.2026
Anlagen 226–229_F2 und Sendeberichte 230–233_F2 – Folgeschreiben vom 12.10.2026
Kontakt: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610 · Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Diese Pressemitteilung darf unverändert weitergegeben werden.