Pressemitteilung · 13. Oktober 2026 · zur sofortigen Veröffentlichung

Strafanzeige gegen ihren eigenen Ankläger: Generalstaatsanwaltschaft Berlin gibt sie an die eigene Unterbehörde – Bagrash wendet sich an den Bundestag

Am 2. September 2026 hat Dmitry Bagrash bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige nach § 339 StGB gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Groß und Oberstaatsanwalt Klaus-Michael Wachs erstattet. Wachs hatte die Anklage gegen Bagrash als Beamter eben dieser Generalstaatsanwaltschaft vertreten. Bagrash bat deshalb schon auf Seite 1 um Abgabe an eine Staatsanwaltschaft außerhalb Berlins. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Anzeige stattdessen an die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft Berlin gegeben – ohne Aktenzeichen, ohne ein Wort zur Bitte um Abgabe, und erst am Tag einer Sachstandsanfrage, nach 27 Tagen Schweigen. Seit gestern liegt der Vorgang dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor.

Die Chronologie

Die Struktur

Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Recht der Aufsicht und Leitung über die Beamten der Staatsanwaltschaft Berlin (§ 147 Nr. 3 GVG); diese müssen ihren Weisungen folgen (§ 146 GVG). Stellt die Staatsanwaltschaft Berlin das Verfahren ein, geht jede Beschwerde nach § 172 Abs. 1 StPO wieder an die Generalstaatsanwaltschaft – an die Behörde, für die Wachs angeklagt hat. Der anschließende Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden (§ 172 Abs. 3 StPO). Bagrash ist inhaftiert und hat keinen.

Ein Jahr zuvor: dieselbe Formel

Am 23.09.2025 leitete das Landgericht Berlin eine Sachstandsanfrage Bagrashs an die Generalstaatsanwaltschaft weiter, statt seine Beschwerde dem Kammergericht vorzulegen – ein Aktenzeichen liege dort nicht vor. Am 29.09.2026 schreibt die Generalstaatsanwaltschaft: „Ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin ist hier noch nicht bekannt.“

„Ich habe ausdrücklich gebeten, dass nicht die Behörde meines Anklägers über die Anzeige gegen ihn entscheidet. Die Antwort war die Weiterleitung an ihre eigene Unterbehörde – erst an dem Tag, an dem ich nachgefragt habe, und ohne ein Wort zu meiner Bitte. Wer prüft hier wen? Diese Frage stelle ich jetzt dem Bundestag, weil das Gesetz sie nicht beantwortet.“ – Dmitry Bagrash

Was Bagrash verlangt

Fragen, die Redaktionen den Behörden stellen können

  1. Unter welchem Aktenzeichen führt die Staatsanwaltschaft Berlin die Anzeige vom 02.09.2026?
  2. Wer hat über die Bitte um Abgabe außerhalb Berlins entschieden, und mit welcher Begründung?
  3. Warum datiert die Mitteilung über die Weiterleitung vom Tag der Sachstandsanfrage, 27 Tage nach Eingang?
  4. Wie viele Strafanzeigen gegen Berliner Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung wurden seit 2020 außerhalb Berlins bearbeitet?

Die Vorwürfe der Strafanzeige sind Bagrashs Darstellung; über sie ist nicht entschieden, für die Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung. Die Abfolge der Weiterleitungen ist durch die verlinkten Dokumente belegt. Das Schreiben vom 29.09.2026 liegt als Abschrift nach Diktat vor; in der JVA Heidering ist derzeit kein Scan möglich.

Dokumente

Kontakt: bagrash.presse@gmail.com · Presse-ID 2135610 · Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Diese Pressemitteilung darf unverändert weitergegeben werden.