Dokumentiert
Akin
Kammergericht Berlin, 3. Strafsenat
Das Schreiben des 3. Strafsenats vom 17.02.2025 trägt neben der Unterschrift der Vorsitzenden den Namen Akin; die Funktion ist im Dokument nicht angegeben. Gegen die namentlich zeichnende Person wird hier kein persönlicher Vorwurf erhoben; festgehalten wird allein der dokumentierte Vorgang.
1Zurückgesandt statt abgegeben
Mein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und mein Feststellungsantrag vom 03.02.2025 (Eingang 05.02.2025) wurden nicht beschieden. Der Senat erklärte sich nach dem Geschäftsverteilungsplan für unzuständig und sandte mir die Unterlagen zurück, statt sie an die zuständige Stelle abzugeben.
§ 17a Abs. 2 GVG · § 34 StPO · Art. 19 Abs. 4 GG
Bedeutung: Eine Abgabe wahrt die Frist, eine Rücksendung lässt sie verstreichen — und der Weg zurück führt für einen Inhaftierten über die Geschäftsstelle, zu der mir der Zugang verweigert wurde. Chronik Nr. 28 · 3. Strafsenat
Quellen: Anlage 26_F2 · Chronik Fall 2 Nr. 28. Diese Seite gibt die Darstellung und rechtliche Einordnung von Dmitry Bagrash wieder und unterscheidet zwischen dokumentierten Vorgängen und Angaben des Betroffenen.