Revisionsbegründung durch Pflichtverteidiger RA Römer
Am 28.11.2024 reichte der verbliebene Pflichtverteidiger RA Römer die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. ein. Diese Revisionsbegründung wird im Anlagenverzeichnis als standardisierte und sehr knappe Pflichtverteidigerbegründung beschrieben.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Nach meiner Darstellung wurden wesentliche eigene Argumente und Einwendungen nicht aufgenommen. Dieser Vorgang bildet die Grundlage für die späteren eigenen Revisionsbegründungsergänzungen und für die Rügen einer faktischen Verteidigungslosigkeit.
Dokumente / Anlagen
Dokumente/Anlagen: Revisionsbegründungsschrift_28.11.2024.pdf; Anlage 10B
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