Strafverfahren Zur Prüfung 28.11.2024

Revisionsbegründung durch Pflichtverteidiger RA Römer

Am 28.11.2024 reichte der verbliebene Pflichtverteidiger RA Römer die ein. Diese Revisionsbegründung wird im Anlagenverzeichnis als standardisierte und sehr knappe Pflichtverteidigerbegründung beschrieben.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Nach meiner Darstellung wurden wesentliche eigene Argumente und Einwendungen nicht aufgenommen. Dieser Vorgang bildet die Grundlage für die späteren eigenen Revisionsbegründungsergänzungen und für die Rügen einer faktischen Verteidigungslosigkeit.

Dokumente / Anlagen

Dokumente/Anlagen: Revisionsbegründungsschrift_28.11.2024.pdf; Anlage 10B

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