Strafverfahren Zur Prüfung 12.12.2024

Formlose Antwort von Vorsitzender Richter am Landgericht Groß (VRiLG)

Am 12.12.2024 antwortete formlos auf den Antrag vom 10.12.2024. Nach dem Anlagenverzeichnis wurde mitgeteilt, eine Akteneinsicht sei nicht mehr möglich, da die Akten das Gericht verlassen hätten; zugleich wurde auf eine abgelaufene sfrist verwiesen.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Nach meiner Einordnung wurde hier der eigentliche Antrag auf Ergänzung der Revisionsbegründung verfehlt. Die Antwort ist deshalb nicht nur als Sachstand, sondern als Teil der später gerügten Irreführung über prozessuale Möglichkeiten zu dokumentieren.

Dokumente / Anlagen

Dokumente/Anlagen: Anlage 3_F2 / Anlage 4C