Strafverfahren Zur Prüfung 14.01.2025

Formlose Antwort von Vorsitzender Richter am Landgericht Groß (VRiLG) vom 09.01.2025

Am 14.01.2025 erhielt ich eine formlose Antwort von vom 09.01.2025. Nach dem Anlagenverzeichnis teilte er mit, er habe meinen Verteidiger um Stellungnahme gebeten.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Stellungnahme des Verteidigers wurde mir nach meiner Darstellung nicht zugänglich gemacht; dennoch wurde sie später in der BGH-Entscheidung verwertet. Das ist ein Kernpunkt der Gehörsrüge.

Herkunft des Dokuments

Anlage 8_F2 (Schreiben des Landgerichts vom 09.01.2025): Anlage 8_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-013 dokumentiert. Der Beschluss der Vorsitzenden vom 07.05.2025, der die Stellungnahme des Verteidigers verwertet, ist unter F1-035 dokumentiert.