Frist für Revisionsbegründung
Der 28.11.2024 war der letzte Tag, an dem die RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. beim Landgericht hätte eingereicht werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, ob mein verbleibender Verteidiger diese tatsächlich eingereicht hatte, da er sich weiterhin nicht meldete. Allerdings wurde am selben Tag um 16 Uhr endlich die beantragte Telefonfreischaltung umgesetzt, die bereits am 05.08.24 gestellt worden war. (siehe Fall_3)
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Ablauf der Begründungsfrist nach § 345 Abs. 1 StPO ist der Punkt, an dem sich das Verfahren entscheidet. Ich wusste an diesem Tag nicht, ob überhaupt eine Begründung eingereicht wurde. Ein Angeklagter, der seinen Verteidiger nicht erreichen kann und keine Akteneinsicht hat, kann die Wahrung der wichtigsten Frist seines Verfahrens nicht überprüfen — das ist die Ausgangslage aller folgenden Seiten.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 3“ als Fundort der Details zur Telefonfreischaltung.