Ankündigung von Maßnahmen
Am 15.01.2025 und erneut am 16.01.2025 kündigte ich gegenüber der Teilanstaltsleitung und dem Urkundsbeamten an, eine Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, sowie Medien einzuschalten und gegebenenfalls einen Hungerstreik zu beginnen, aufgrund der klaren Rechtsbeugung durch die Verweigerung meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Ankündigung von Strafanzeige, Dienstaufsichtsbeschwerde, Öffentlichkeit und Hungerstreik ist kein Ausdruck von Eskalationslust, sondern die vollständige Liste der Mittel, die einem Gefangenen bleiben, wenn der förmliche Rechtsweg an der Geschäftsstelle endet. Dass die Anstalt und die Justiz später gerade den Hungerstreik als „Erpressung“ bewertet haben, kehrt Ursache und Wirkung um.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine mündliche Ankündigung des Beschwerdeführers.