Erhalt geöffneter Briefe
Am 03.04.2025 erhielt ich zwei Briefe: einen mit Rückschein und einen Verteidigerbrief. Die Verteidigungspost befand sich im geöffneten Zustand. Die revisionsrelevanten Dokumente fehlen jedoch weiterhin.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Verteidigerpost ist nach § 148 StPO unbeschränkt und kontrollfrei. Ein geöffneter Verteidigerbrief ist deshalb rechtlich etwas anderes als ein geöffneter Privatbrief: Er berührt unmittelbar das Recht auf Verteidigung. Dass zugleich die revisionsrelevanten Unterlagen fehlten, ist der Punkt, auf den es mir ankommt.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt.