Zugang zum Gericht Zur Prüfung 05.05.2025

Abgabe der dritten Ergänzung der Revisionsbegründung durch das Amtsgericht Tiergarten (UKB)

Am 05.05.2025 mir schließlich, bei der Urkundsbeamtenstelle des Amtsgerichts Tiergarten die dritte Teil Ergänzung meiner zur Protokollierung abzugeben (Anlage siehe Fall 1 Revisionsbegründung Ergänzung Teil 3 (UKB)).

Wird die Ergänzung ordnungsgemäß an den BGH weiterleiten?

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten

Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025

Siehe Punkt 47: Bereits ab dem 09.04.2025 lagen Teil 3 und 4 meiner Revisionsbegründungsergänzungen – mit Originalunterschrift – beim BGH vor, einschließlich klarer Hinweise auf eine Annahmeblockade durch die UKB.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort der Revisionsbegründungsergänzung Teil 3, und auf Punkt 47 der Chronologie für den Nachweis der Annahmeblockade durch die UKB. Der spätere BGH-Beschluss vom 07.05.2025 ist unter F2-070 dokumentiert.