Fall 2 Zur Prüfung 21.05.2025

Zugang von zwei BGH-Beschlüssen vom 07.05.2025

Am 21.05.2025 erhielt ich zwei Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025:

1 Beschluss: der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 07. Mai 2025 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. des Landgerichts Berlin vom 22. Juli 2024 wird verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sämtliche weitergehenden Anträge des Angeklagten in dieser Sache werden zurückgewiesen.

2 Beschluss: Die Vorsitzende des 5 Strafsenats des Bundesgerichts hat am 7 Mai 2025 beschlossen:

Der Antrag des Angeklagten vom 17 Dezember 2024, die Bestellung von Rechtsanwalt Römer als Pflichtverteidiger aufzuheben, wird abgelehnt.

Die Anträge des Angeklagten auf Gewährung von Akteneinsicht werden abgelehnt.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Zurückweisung meiner Revision durch den BGH erfolgte auf Grundlage eines Urteils, in dem keine Normen des StGB genannt waren. Der Berichtigungsbeschluss zur nachträglichen Aufnahme der Normenkette datiert vom 30.07.2025 und ging mir erst am 07.08.2025 zu (vgl. Pkt. 106).

Trotz mehrfacher Anwendungen an den Bundesgerichtshof – sowohl per Post mit Zustellungsnachweisen als auch über den Urkundsbeamten – erhielt ich erst am 21.05.2025 eine erste Rückmeldung. (Anlage siehe Fall 1)

Die erste Antwort auf meinen Antrag zur Entpflichtung des Rechtsanwalts erhielt ich erst nach 155 Tagen und die Akteneinsicht wurde mir sogar erst nach 162 Tagen abgelenkt.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort der beiden BGH-Beschlüsse vom 07.05.2025. Die auf diesen Beschlüssen aufbauenden Anhörungsrügen sind unter F2-077, F2-078 und F2-073 dokumentiert.

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