Ebenfalls am 20.05.2025 reichte ich bei der Urkundsbeamtenstelle des Amtsgerichts Tiergarten die achte Ergänzung meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024. ein.
Ich habe auch hier keine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO erhalten.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt.