Am 20.05.2025 erhielt ich eine Eingangsbestätigung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Az.: PET 4-21-07-99999-001649). Diese wurde erstmals ordnungsgemäß und in einem verschlossenen Briefumschlag gemäß § 37 StPO zugestellt. Diese Bestätigung bezieht sich auf die Petition vom 12.05.2025 (Anlage 37_F2).
Resümee zu Punkt 66 und 67: Ich gehe davon aus, dass die Blockade meiner Postzustellung infolge meines Hungerstreiks beendet wurde.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt.