Besuch durch den Pflichtverteidiger
Am 15.05.2025 zwischen 14:30 und 15:30 Uhr wurde ich von meinem lange vermissten Pflichtverteidiger R. besucht, den ich seit mehreren Monaten nicht gesehen hatte.
Während des Gesprächs teilte ich ihm mit, dass ich ihn zwar als Rechtsanwalt respektiere, aber aufgrund der jüngsten Ereignisse seit September 2024 bis heute kein Vertrauen mehr in ihn habe. Ich erklärte deutlich, dass ich auf seine Entpflichtung bestehe.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der Besuch war der erste persönliche Kontakt mit dem Pflichtverteidiger seit Monaten und fand statt, als die Revisionsfristen längst abgelaufen waren. Ein Pflichtverteidiger, der erreichbar wird, nachdem die Fristen verstrichen sind, erfüllt die Funktion des § 140 StPO nicht mehr — die Beiordnung bleibt formal bestehen und blockiert zugleich meinen eigenen Zugang zum Gericht.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine Tatsachenfeststellung zum Besuch des Pflichtverteidigers, dessen Entpflichtung der Beschwerdeführer seit dem 17.12.2024 beantragt hatte (vgl. u.a. F2-073, Anlage 51_F2).