Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Am 20.05.2025 erhielt ich eine Eingangsbestätigung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Az.: PET 4-21-07-99999-001649). Diese wurde erstmals ordnungsgemäß und in einem verschlossenen Briefumschlag gemäß § 37 StPO zugestellt. Diese Bestätigung bezieht sich auf die Petition vom 12.05.2025 (Anlage 37_F2).
Resümee zu Punkt 66 und 67: Ich gehe davon aus, dass die Blockade meiner Postzustellung infolge meines Hungerstreiks beendet wurde.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages kam ordnungsgemäß verschlossen an. Die Petition selbst ist der Beleg dafür, dass ich den parlamentarischen Weg parallel zum Rechtsweg gegangen bin — ein Umstand, der in den späteren Vollzugsdokumenten als „Kampf gegen die Justiz“ erscheint statt als Wahrnehmung des Petitionsrechts aus Art. 17 GG.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt.