Pauschale Antwort auf alle meine Anhörungsrügen
Am 17.07.2025 erhielt ich den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2025 – als pauschale Antwort auf sämtliche von mir eingereichten Anhörungsrügen. Wieder kein einziges Wort zu den vorgebrachten Tatsachen. (Siehe Fall 1)
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Eine einzige pauschale Entscheidung über sämtliche Anhörungsrügen, ohne Auseinandersetzung mit den einzelnen Rügen: Die Anhörungsrüge nach § 356a StPO soll gerade die Verletzung des rechtlichen Gehörs heilen. Wird sie ohne Befassung mit dem Vorbringen beschieden, wiederholt die Entscheidung den Mangel, den sie beheben soll.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort des BGH-Beschlusses vom 19.06.2025 (Az. 5 StR 72/25, Antwort auf die Anhörungsrügen).