2 BvR 964/25, AR 4078/25, AR 4152/25):
Erneute Übersendung der vollständigen Unterlagen per Post an die alternative Versandadresse in Karlsruhe-Neureut nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Hintergrund: Rücksendung der ursprünglichen Einschreiben durch DHL. Fristsicherung erfolgte zuvor per Fax. Faxberichte, DHL-Nachweise und Wiedereinsetzungsantrag (vom 24.06.2025) beigefügt.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt. Die erwähnten Beilagen (Faxberichte, DHL-Nachweise, Wiedereinsetzungsantrag) entsprechen inhaltlich dem Antrag auf Wiedereinsetzung vom 24.06.2025 (F2-091, Anlage 52_F2), wo Faxversand und DHL-Zustellprobleme bereits ausführlich dargestellt sind.