Am 17.07.2025 erhielt ich den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.06.2025 – als pauschale Antwort auf sämtliche von mir eingereichten Anhörungsrügen. Wieder kein einziges Wort zu den vorgebrachten Tatsachen. (Siehe Fall 1)
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer verweist selbst auf „Fall 1“ als Fundort des BGH-Beschlusses vom 19.06.2025 (Az. 5 StR 72/25, Antwort auf die Anhörungsrügen).