Nachreichung von Unterlagen zu den Verfassungsbeschwerden (Az
2 BvR 964/25, AR 4078/25, AR 4152/25):
Erneute Übersendung der vollständigen Unterlagen per Post an die alternative Versandadresse in Karlsruhe-Neureut nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Hintergrund: Rücksendung der ursprünglichen Einschreiben durch DHL. Fristsicherung erfolgte zuvor per Fax. Faxberichte, DHL-Nachweise und Wiedereinsetzungsantrag (vom 24.06.2025) beigefügt.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Rücksendung meiner Einschreiben durch den Postdienstleister und die anschließende erneute Übersendung an eine Ausweichadresse zeigen, wie viel Aufwand allein die technische Zustellung erfordert. Für einen Inhaftierten ohne freien Postzugang ist jede solche Panne unmittelbar fristrelevant.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt. Die erwähnten Beilagen (Faxberichte, DHL-Nachweise, Wiedereinsetzungsantrag) entsprechen inhaltlich dem Antrag auf Wiedereinsetzung vom 24.06.2025 (F2-091, Anlage 52_F2), wo Faxversand und DHL-Zustellprobleme bereits ausführlich dargestellt sind.