Entscheidungen über zwei Verfassungsbeschwerden
Am 11.09.2025 habe ich die Entscheidungen vom 01.09.2025 über meine zwei Verfassungsbeschwerden vom 16.06.2025 (im geöffneten Briefumschlag erhalten) bekommen.
Beide Beschwerden wurden abgelehnt mit der Begründung: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“
Zur Begründung führte das Gericht aus, meine Beschwerdebegründung zeige die Möglichkeit der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts nicht schlüssig auf.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Beide Verfassungsbeschwerden wurden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ist das zulässig. Für den Betroffenen bedeutet es, dass die inhaltlichen Rügen — Urteil ohne Vorschriftenliste, verweigerter Zugang zum Urkundsbeamten — in keinem Verfahren jemals sachlich geprüft worden sind. Die Beschlüsse selbst erreichten mich in geöffnetem Umschlag.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Drive-Index kein separates Dokument hinterlegt; die Darstellung beruht auf der eigenen Schilderung des Beschwerdeführers. Die beiden zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden vom 16.06.2025 sind an anderer Stelle der Chronik dokumentiert (u.a. im Zusammenhang mit den BGH-Beschlüssen vom 07.05.2025 und 19.06.2025).