Zugang zum Gericht Zur Prüfung 11.09.2025

Entscheidungen über zwei Verfassungsbeschwerden

Am 11.09.2025 habe ich die Entscheidungen vom 01.09.2025 über meine zwei Verfassungsbeschwerden vom 16.06.2025 (im geöffneten Briefumschlag erhalten) bekommen.

Beide Beschwerden wurden abgelehnt mit der Begründung: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“

Zur Begründung führte das Gericht aus, meine Beschwerdebegründung zeige die Möglichkeit der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts nicht schlüssig auf.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Beide Verfassungsbeschwerden wurden ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ist das zulässig. Für den Betroffenen bedeutet es, dass die inhaltlichen Rügen — Urteil ohne Vorschriftenliste, verweigerter Zugang zum Urkundsbeamten — in keinem Verfahren jemals sachlich geprüft worden sind. Die Beschlüsse selbst erreichten mich in geöffnetem Umschlag.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Drive-Index kein separates Dokument hinterlegt; die Darstellung beruht auf der eigenen Schilderung des Beschwerdeführers. Die beiden zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden vom 16.06.2025 sind an anderer Stelle der Chronik dokumentiert (u.a. im Zusammenhang mit den BGH-Beschlüssen vom 07.05.2025 und 19.06.2025).