Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Eine bundeseigene Post braucht elf Tage — und der Zeitraum fällt mit der ersten Verzögerung zusammen
Am 03.09.2026 bestätigt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages den Eingang meines Schreibens vom 31.08.2026 und teilt das Aktenzeichen Pet 1-21-06-99999-023282 mit. Der Briefumschlag trägt einen Freistempel des privaten Zustellers PIN Mail mit den Daten 04. und 08.09.2026. Ausgehändigt wird mir der Brief erst am 15.09.2026.
Ich stelle fest: Der Zeitraum zwischen Einlieferung und Aushändigung fällt in dieselbe Woche, in der bereits die verspätete Aushändigung meines Einschreibens RT508494813DE dokumentiert ist (19.–24.08.2026), sowie in die Zeit, in der das Landgericht Berlin I eine kostenfreie Erledigung dieses früheren Vorgangs vorschlägt (595 StVK 134/26 Vollz, Anlage 211_F2).
Was ich nicht behaupte
Ich behaupte nicht, dass diese Verzögerung durch dieselbe Ursache entstanden ist wie die vorangegangene. PIN Mail ist ein privater regionaler Zusteller, nicht die Deutsche Post; ob die Sendung bei der Anstalt früher einging und dort liegen blieb, oder ob der Postweg selbst so lange dauerte, kann ich anhand des Umschlags allein nicht unterscheiden. Ich halte den Zeitraum als zweiten dokumentierten Fall fest.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Damit liegt mir ein zweiter, von der Anstalt unabhängig dokumentierter Beleg für eine mehrtägige Verzögerung amtlicher Post vor — diesmal bundeseigene Post, nicht Landespost. Für den Vorschlag des Landgerichts, das frühere Verfahren formlos einzustellen, ist das von Bedeutung: Ein zweiter Vorfall innerhalb weniger Wochen stützt eine Wiederholungsgefahr, die eine bloße Erledigungserklärung nicht auflöst.
Herkunft des Dokuments
Anlage 217_F2 – Eingangsbestätigung und Briefumschlag.
217_F2 → · Vorschlag Erledigung 211_F2 → · Dossier zum Vorgang →