Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Vier Antworten binnen einer Woche — und eine getilgte Vorverurteilung im Vollzugsplan
Innerhalb weniger Tage gehen vier voneinander unabhängige Antworten ein, die denselben Zeitraum betreffen. Das Landgericht Berlin I schlägt vor, das Verfahren um mein verspätet ausgehändigtes Einschreiben (595 StVK 134/26 Vollz) formlos und kostenfrei zu erledigen — beigefügt die Stellungnahme der JVA Heidering vom 02.09.2026. Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit, dass sie am 24.08.2026 nicht interveniert hat, und nennt erstmals den Namen des Anstaltsleiters: Andreas Kratz. Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses führt meine Eingaben unter drei getrennten Geschäftszeichen — 6903/19 (Rechtsbeschwerde), 7492/19 (Postverzögerung) und 7119/19 (Ausweisung). Und die JVA Heidering bestätigt den Eingang meiner Schreiben vom 06./07.09.2026.
Am 09.09.2026 erkläre ich zudem zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zossen (Rechtspflegerin Böhme) die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 31.07.2026. Dabei rüge ich unter anderem, dass der zugrundeliegende Vollzugsplan der JVA Moabit sich auf ein Diagnostikverfahren stützt, das seinerseits auf eine im Jahr 2000 ergangene, im Bundeszentralregister bereits getilgte Vorverurteilung zurückgreift — entgegen dem Verwertungsverbot des § 51 BZRG.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Zum Vorschlag des Landgerichts, das Verfahren kostenfrei zu erledigen, nehme ich hier noch nicht Stellung. Mir liegt bereits ein zweiter, unabhängiger Beleg für verspätete Aushändigung amtlicher Post vor — ein Schreiben des Bundestags-Petitionsausschusses, datiert 03.09.2026, am 04.09.2026 zur Post gegeben, mir aber erst am 15.09.2026 ausgehändigt. Ich dokumentiere diesen zweiten Vorgang gesondert, bevor ich auf den Vorschlag des Landgerichts antworte.
Herkunft der Dokumente
Anlage 210_F2 – Rechtsbeschwerde-Niederschrift, Amtsgericht Zossen, 09.09.2026. Anlage 211_F2 – Vorschlag des Landgerichts, 04.09.2026. Anlage 212_F2 – Senatsverwaltung für Justiz, 02.09.2026. Anlagen 213–215_F2 – Petitionsausschuss, drei Geschäftszeichen. Anlage 216_F2 – JVA Heidering, 09.09.2026.
210_F2 → · 211_F2 → · 212_F2 → · 213_F2 → · 214_F2 → · 215_F2 → · 216_F2 → · Dossier Lohmeier → · Dossier zum Vorgang →