Ich ergänzte meine bereits eingelegte Beschwerde vom 13.01.2025,bestand auf die Zulässigkeit dieser Beschwerde und nahm Bezug auf das formlose Schreiben von Vorsitzender Richter am Landgericht Groß (VRiLG) vom 16.01.2025. (Anlage 32_F3)
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten