Einreichung der Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 21.02.2025 (Anlage 34_F3).
Dokumente / Anlagen
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die Verfassungsbeschwerde betraf nicht mehr die Telefonnummer, sondern die Frage, ob religiöse Kontakte eines Untersuchungsgefangenen der Entscheidung der Anklagebehörde unterliegen dürfen. Diese Frage ist über meinen Einzelfall hinaus bedeutsam und wurde in der Sache nie beantwortet.