Am 17.02.2025 stellte ich beim Bundesgerichtshof einen weiteren Antrag. Gegenstand waren die Aufnahme der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung vom 20.01.2025, die Feststellung des Vollmachtsentzugs, fehlende Akteneinsicht und die Ungültigkeit weiterer Schriftsätze des nicht mehr bevollmächtigten Verteidigers.
Der Antrag dokumentiert die fortgesetzte Verteidigung aus eigener Initiative trotz fehlenden Verteidigerkontakts.
Anlage 16_F2 (Antrag vom 17.02.2025): Anlage 16_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-025 dokumentiert.