Fall 1 Zur Prüfung 20.02.2025

Antwort des Kammergerichts zur Zuständigkeit

Am 20.02.2025 antwortete das Kammergericht Berlin auf den Antrag vom 03.02.2025. Nach dem Anlagenverzeichnis erklärte der Senat, nach dem Geschäftsverteilungsplan für solche Anträge nicht zuständig zu sein.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die fehlende Weiterleitung bzw. die Zuständigkeitsbehandlung wurde später als Verletzung effektiven Rechtsschutzes gerügt.

Herkunft des Dokuments

Anlage 19_F2 (Schreiben des Kammergerichts vom 17.02.2025): Anlage 19_F2(1).pdf / Anlage 19_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-028 dokumentiert.

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