Fall 1 Zur Prüfung 21.02.2025 / 24.02.2025

Beschwerde gegen Zuständigkeitsverweigerung

Gegen die Zuständigkeitsverweigerung des Kammergerichts wurde Beschwerde erhoben. Sie richtete sich gegen die Ablehnung ohne Weiterleitung nach § 17a Abs. 2 GVG.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Auch dieser Vorgang ist Teil der Kette, die in den Verfassungsbeschwerden als strukturelle Verweigerung effektiven Rechtsschutzes beschrieben wird.

Herkunft des Dokuments

Anlage 21_F2 (Sofortige Beschwerde vom 21.02.2025): Anlage 21_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-030 dokumentiert.

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