Fall 1 Zur Prüfung 24.02.2025

Erneute Protokollverweigerung

Am 24.02.2025 wurde nach der Dokumentation erneut die Annahme einer Beschwerde zum Protokoll der Geschäftsstelle verweigert.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die wiederholte Protokollverweigerung ist für die spätere Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde bedeutsam, weil sie den praktischen Zugang zu Rechtsmitteln betraf.

Herkunft des Dokuments

Anlage 26_F2 (Eidesstattliche Erklärung zur Protokollverweigerung vom 24.02.2025): Anlage_26_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-031 dokumentiert.

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