Fall 2 Zur Prüfung 24.03.2025

Verweigerung der Annahme meiner sofortigen Beschwerde gem. § 311 StPO

Am 24.03.2025 wurde mir durch die Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Tiergarten unter direkter Anweisung ihrer Vorgesetzten die Annahme meiner sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin gemäß § 311 StPO verweigert.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; der Vorfall wird als Beleg in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.03.2025 (F2-039, Anlage 27_F2) angeführt.

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