Am 24.03.2025 wurde mir durch die Urkundsbeamtin des Amtsgerichts Tiergarten unter direkter Anweisung ihrer Vorgesetzten die Annahme meiner sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin gemäß § 311 StPO verweigert.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; der Vorfall wird als Beleg in der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.03.2025 (F2-039, Anlage 27_F2) angeführt.